Lehrmittel Natur und Technik, Sekundarstufe I: «NaTech 7‑9»
Ausgangslage
Der Bildungsrat betonte am 26. April 2010 den Stellenwert von Naturwissenschaften und Technik in der Allgemeinbildung im Kanton Zürich und forderte die Bildungsdirektion auf, in verschiedenen Bereichen Massnahmen zur Förderung von Naturwissenschaften und Technik umzusetzen. Im Auftrag der Bildungsdirektion des Kantons Zürich erarbeitete ein interkantonales Team der PH Zürich, der PH FHNW und der PH St. Gallen ab Frühjahr 2014 ein Konzept für ein neues «Natur und Technik»-Lehrmittel für die Klassen 7 bis 9.
Mit Beschluss vom 27. April 2015 genehmigte der Bildungsrat das Entwicklungskonzept und beauftragte den Lehrmittelverlag Zürich, ein neues Lehrmittel «Natur und Technik» für die Sekundarschule zu erarbeiten. In die Feinplanung mit einbezogen wurden Vertreterinnen und Vertreter der PH Zürich, des Berufsverbandes der Sekundarlehrpersonen des Kantons Zürich (SekZH), des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbands (ZLV) und des Volksschulamts.
Ab 2016 erfolgte die Inhaltsentwicklung mit punktueller Erprobung. Das Lehrmittel wurde am 18. Dezember 2018 vom Bildungsrat für obligatorisch erklärt.
Zeitplan und Meilensteine
Kontakt
Lehrmittelverlag Zürich: Tel. 044 465 85 85, redaktion@lmvz.ch
Website zum Lehrmittel
Bildungsratsbeschlüsse
- BRB 2010/16 vom 26. April 2010: Massnahmen zur Förderung von Naturwissenschaft und Technik in der Allgemeinbildung im Kanton Zürich
- BRB 2014/12 vom 5. Mai 2014: Lehrmittelobligatorium im Fachbereich «Natur und Technik» (NT)
- BRB 2014/13 vom 5. Mai 2014: «Natur und Technik» (NT) auf der Kindergartenstufe und Sekundarstufe I. Anforderungskataloge und Konzeptaufträge für neue Lehrmittel
- BRB 2015/24 vom 27. April 2015: Neuschaffung eines Lehrmittels «Natur und Technik» für die Sekundarstufe I
- BRB 2018/27 vom 18. Dezember 2018: Neues Lehrmittel «NaTech 7‑9» für die Sekundarschule. Obligatorischerklärung
Weitere Dokumente
- Lehrplan 21 zum Fachbereich Natur und Technik
- Lehrplan-21-Übersicht: Gesamtübersicht «NaTech 7‑9»